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   Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22 (https://dejure.org/2023,25674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.09.2023 - C-509/22 (https://dejure.org/2023,25674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. September 2023 - C-509/22 (https://dejure.org/2023,25674)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Girelli Alcool

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 7 Abs. 4 - Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs - Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr - Befreiung im Fall der vollständigen Zerstörung oder des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.05.2017 - C-154/16

    Latvijas dzelzcels - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    Was den Inhalt und die Tragweite des Begriffs der "unvorhersehbaren Ereignisse" in Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/118 betrifft, erscheinen die Verweise des vorlegenden Gerichts, der italienischen Regierung und der Kommission auf das Urteil Latvijas Dzelzceļs besonders relevant.

    Es ist kein Grund ersichtlich, warum die im Urteil Latvijas Dzelzceļs für die Zwecke von Art. 206 Abs. 1 des Zollkodex vorgenommene Angleichung der Begriffe der "höheren Gewalt" und des "Zufalls" nicht gleichermaßen für Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/118 gelten sollten(32).

    Zweitens hat der Gerichtshof im Urteil Latvijas Dzelzceļs ausgeführt, dass Art. 206 Abs. 1 des Zollkodex eine Ausnahme von der in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex aufgestellten Regel darstellt, die die Umstände festlegt, unter denen eine Einfuhrzollschuld entsteht, und dass die Begriffe der "höheren Gewalt" und des "Zufalls" im Sinne von Art. 206 Abs. 1 des Zollkodex daher eng auszulegen sind(33).

    Insoweit besteht eine Parallele zu dem Sachverhalt, der zum Urteil Latvijas Dzelzceļs geführt hat, in der es u. a. um die Frage ging, ob der Austritt einer Flüssigkeit aus einem Tank als Zufall oder höhere Gewalt anzusehen war.

    6 Urteil vom 18. Mai 2017 (C-154/16, im Folgenden: Urteil Latvijas Dzelzceļs, EU:C:2017:392).

    30 Urteil Latvijas Dzelzceļs (Rn. 61).

    33 Urteil Latvijas Dzelzceļs (Rn. 58 und 62).

    42 Urteil Latvijas Dzelzceļs (Rn. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-660/17

    RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    Generalanwalt Wahl hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache RF/Kommission (C-660/17 P, EU:C:2019:67) einen differenzierteren Ansatz vertreten, als er ausgeführt hat, dass "der Gerichtshof [zwar] nie eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen getroffen [hat], [doch dürfte] man ... davon ausgehen können, dass ihr Anwendungsbereich nicht völlig identisch ist" (Nr. 33).

    Vgl. auch entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache RF/Kommission (C-660/17 P, EU:C:2019:67, Nr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    Wie Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Société Pipeline Méditerranée et Rhône (C-314/06, EU:C:2007:457, Nr. 31) und in der Rechtssache Kommission/Italien (C-334/08, EU:C:2010:187, Nr. 21) ausgeführt hat, ist die Definition des Begriffs der "höheren Gewalt" von allgemeiner Geltung.

    37 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache SPMR (C-314/06, EU:C:2007:457, Nr. 27).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    Vgl. im Zusammenhang mit den Zollvorschriften auch Urteil vom 4. Februar 2016, C & J Clark International und Puma (C-659/13 und C-34/14, EU:C:2016:74, Rn. 192).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    35 Urteil vom 29. April 2010 (C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 84).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-212/19

    Der Gerichtshof, der mit einer Auslegungsfrage in Bezug auf die Modalitäten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    44 Urteil vom 17. September 2020, Compagnie des pêches de Saint-Maloyson (C-212/19, EU:C:2020:726, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2021 - C-95/19

    Rechtsangleichung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    46 In Rn. 52 des Urteils vom 24. Februar 2021, Silcompa (C-95/19, EU:C:2021:128), hat der Gerichtshof entschieden: "Somit hat der Unionsgesetzgeber dem zugelassenen Lagerinhaber eine zentrale Rolle im Rahmen des Verfahrens der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung zugedacht, was zu einer Haftungsregelung für alle mit dieser Beförderung verbundenen Risiken führt.
  • EuGH, 19.06.2019 - C-660/17

    RF/ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    38 Urteil vom 19. Juni 2019 (C-660/17 P, EU:C:2019:509, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-659/13

    C & J Clark International - Vorabentscheidungsersuchen - Dumping - Gültigkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    36 In seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C & J Clark International und Puma (C-659/13 und C-34/14, EU:C:2015:620) ist Generalanwalt Bot sogar so weit gegangen, zu behaupten, dass "der Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses mit demjenigen der höheren Gewalt [in Wirklichkeit übereinstimmt]" (Nr. 135).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-509/22
    Wie Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Société Pipeline Méditerranée et Rhône (C-314/06, EU:C:2007:457, Nr. 31) und in der Rechtssache Kommission/Italien (C-334/08, EU:C:2010:187, Nr. 21) ausgeführt hat, ist die Definition des Begriffs der "höheren Gewalt" von allgemeiner Geltung.
  • EuGH, 30.09.2014 - C-138/14

    Faktor, B i W. Gesina / Kommission

  • EuGH, 09.06.2022 - C-55/21

    Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • EuGH, 21.09.2012 - C-69/12

    Noscira / HABM

  • EuGH, 18.12.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuern

  • EuGH, 13.10.2022 - C-164/21

    BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH - C-318/21 (anhängig)

    STOCKHOLM SCHOOL OF ECONOMICS IN RIGA

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